Ein Verbot die Sprache zu gendern, steht der – übrigens im Grundgesetz verankerten – Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre entgegen, belehrt uns die Goethe-Universität.

Grammatik soll auch schon in Finnland vorgekommen sein (Bild: Pons)

Hingegen entspricht ein Gebot zu gendern dieser Freiheit. Das leuchtet ein, zumal es Gendergebote nicht geben kann, obwohl es sie nicht gibt, und das ist gut so, nur verstoßen darf man dagegen nicht. Gegen das nicht existente Gebot, falls es dieses doch gibt. Das muss man schon mal sorgfältig unterscheiden. Viel nützt der Hinweis der Vizepräsidentin der Goethe-Uni, das Genderverbot sei ein Versuch, „eine komplexe, vielfältige Realität über ein Sprachverbot auszublenden.“ Die wissenschaftlich weniger gut möblierten Mitbürger erhoffen Erläuterung, wie die „komplexe, vielfältige Realität“ in anderen Sprachen (Finnisch, Türkisch, Bengalisch, Chinesisch) zur Geltung kommt, wo Gendern gar nicht möglich ist. Deren total sexistische Grammatik das Gendern einfach nicht hergibt. Was jedoch auf die Situation der Frauen keinerlei belegbaren Einfluss ausübt: weder gut noch böse.

Fairerweise sei erwähnt, dass sich an die fehlende Klärung keiner wagt, sie ist gut begründet. An fremden Sprachen (außer dem Englischen) besteht an den Universitäten ein fundiertes Desinteresse. Sonst wäre dieser Umstand schon aufgefallen. Und hätte den einen oder anderen genderfreudigen Linguisten in Verlegenheit gebracht. Macht nichts, offenbar zählt zur Freiheit der Wissenschaft, dass es ihm freisteht, Zweifel zu ignorieren, falls sie unter die wissenschaftliche Kuschelecke geraten. Oder er verzichtet auf Zweifel, weil er sich gegen das – bekanntlich nichtexistente – Gendergebot besser nicht wehrt, weil ihm Missachtung des – wie erwähnt nichtexistenten – Gebots die Karriere verhagelt. Freiheit, sagte schon Rosa Luxemburg, ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, in diesem Fall der Vizepräsidentin, und Wissenschaft, die nicht hinterfragt, was in ihren Mauern behauptet wird, blamiert sich von selbst.